Zum Inhalt springen
Home » Zentrale Schulung CSC Cannabis Präventions­beauftragte/r ?

Zentrale Schulung CSC Cannabis Präventions­beauftragte/r ?

Die AG Prävention & Gesundheitsschutz beschäftigt sich u.a. intensiv mit dem für Anbauvereinigungen (AV) bzw. CSC obligatorischen Bereich zum Präventionsschutz im Rahmen des KCanG (§23). Hier wird auch die verbindliche Schulung des Präventionsbeauftragten gefordert (§23 Nr.4 KCanG). Der Nachweis der Sachkenntnis muss bereits bei Beantragung der Anbaulizenz (§ 12 Nr.3 KCanG) vorliegen (!).

(EDIT: Mit den Änderungen aus dem Gesundheitssauschuss wurde in 2./3. Lesung die Regelung abgeändert in der Hinsicht, dass eine Erlaubnis auch ohne Nachweis der Schulungskenntnisse erteilt werden könnte (nicht MUSS): Hat die Anbauvereinigung mit dem Antrag auf Erteilung der Erlaubnis nach § 11 Absatz 1 keinen Nachweis der nach § 23 Absatz 4 Satz 5 nachzuweisenden Beratungs- und Präventionskenntnisse des von ihr nach § 23 Absatz 4 Satz 2 ernannten Präventionsbeauftragten vorgelegt, kann die zuständige Behörde abweichend von Satz 1 Nummer 3 die Erlaubnis unter der Bedingung erteilen, dass die Beratungs- und Präventionskenntnisse des Präventionsbeauftragten innerhalb einer Frist von mindestens drei Monaten nachzuweisen sind.)

Im Rahmen dieser Arbeitsgruppe für Cannabis Anbauvereinigungen wurde Kontakt zu allen Landesstellen für Suchtprävention aufgenommen. Wir erhielten von einigen Stellen bereits hilfreiche Rückmeldungen zum Sachstand der Vorbereitungen zur Schulungen des Präventionsbauftragten:

Ein rückmeldendes Bundesland wurde, nach eigenen Angaben, vom Landesministerium für Gesundheit bereits mit der Erarbeitung eines eigenen Curriculums (Lehrplan) beauftragt. Von weiteren Landesstellen erhielten wir die Information, dass das Bundesministerium für Gesundheit (BMI) ein bundesweit einheitliches Konzept erarbeiten will, hier aber bis zur 2./3. Lesung des Gesetzes keinerlei Arbeit investiert werden solle.

Der CAD begrüßt die Bestrebungen bundesweit einheitliche Schulungsinhalte zu konzeptionieren um eine Teilnahme bei Schulungsanbietern im gesamten Bundesgebiet zu ermöglichen. Hierzu sind wir bereits mit einer sehr aufgeschlossenen Stelle in Kontakt, haben kooperative Unterstützung bei der administrativen Organisation angeboten und hoffen, dass wir für Verbandsmitglieder zentrale Schulungstermine, in vergleichbarer Qualität anbieten können. Wir hoffen, dass das unerklärliche Zögern der Bundesregierung Ende Februar final ein Ende findet und die Hängepartie die Auswirkungen, auf die Bevölkerung, die Behörden und vorallem das Vertrauen in demokratische Prozesse massiv geschädigt hat, beendet wird.

Weitere Verbandsnachrichten:

Neues Handbuch für Anbauvereinigungen vom CAD Verband: Ein Meilenstein für die Gemeinschaft

Der CAD Verband hat mit Stolz ein umfassendes Handbuch für Anbauvereinigungen veröffentlicht. Dieses…

Erste Anbauvereinigung mit Erlaubnis im CAD

Am 18. Juli 2024, hat der erste Cannabis Anbauverein der Cannabis Anbauvereinigungen Deutschlands (C…

BZgA veröffentlicht Infomaterialien für Cannabis-Anbauvereinigungen

Entdecke die neuen Infomaterialien für Cannabis-Anbauvereinigungen! Erhalte wichtige Informationen z…