Stand: 17.07.2024 (13:00 Uhr)
Schritte zur Beantragung einer Cannabis Lizenz
Die Beantragung einer Cannabis Lizenz gemäß dem KCanG erfolgt je nach Bundesland bei den unten genannten Behörden. Der Prozess umfasst typischerweise die Einreichung von Führungszeugnissen der Vorstandsmitglieder, die Angabe der Daten aller entgeltlich beschäftigten Mitarbeiter*innen sowie Nachweise über die Anbauflächen, wie Fotos oder Skizzen. Einige Bundesländer bieten ab dem 1. Juli 2024 eine Online-Erlaubnisantragsstellung an, wie beispielsweise die Landwirtschaftskammer Niedersachsen.
Zusammenarbeit und Überwachung durch die zuständige Behörde
Die zuständigen Behörden führen regelmäßige Prüfungen durch, um sicherzustellen, dass die Anbauvereinigungen die gesetzlichen Bestimmungen einhalten. Dies kann Stichproben zur Ermittlung des THC-Gehalts der Pflanzen sowie Überprüfungen der allgemeinen Anbaupraktiken umfassen. Zudem ist eine gute fachliche Praxis und in einigen Fällen ein Sachkundenachweis erforderlich.
Die Erteilung von Anbaulizenzen für Cannabis-Anbauvereinigungen in Deutschland ist ein komplexer Prozess, der von den jeweiligen Landesbehörden verwaltet wird. Es ist entscheidend, sich frühzeitig über die spezifischen Anforderungen der zuständigen Behörde im jeweiligen Bundesland zu informieren und alle notwendigen Unterlagen und Nachweise bereitzustellen, um eine reibungslose Antragstellung zu gewährleisten.
Bundesland
Zuständige Erlaubnisbehörde
Baden-Württemberg
Regierungspräsidium Freiburg (Referat 22)
Bayern
Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsi-
cherheit (LGL)
Berlin
vorläufig Bezirksämter
Brandenburg
Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz
und Gesundheit (LAVG)
Bremen
Ressort Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz
Erlaubnisantrag – im Mitgliederbereich
Hamburg
Bezirksamt Hamburg-Altona,
Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt
Abteilung Gewerberecht und Marktwesen
Abschnitt Cannabis Anbauvereinigungen
Hessen
Regierungspräsidium Darmstadt
Mecklenburg-Vorpommern
Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (LALLF)
Niedersachsen
Landwirtschaftskammer Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Bezirksregierungen
- Arnsberg
Seibertzstraße 1
59821 Arnsberg - Detmold
Leopoldstraße 15
32754 Detmold - Düsseldorf
Cecilienallee 2
40474 Düsseldorf - Köln
Zeughausstraße 2-10
50667 Köln - Münster
Domplatz 1-3
48143 Münster
Weitere Informationen
Arnsberg: Antragsformular
Köln: Antragsformular
Münster: Antragformular
Detmold: Antragsformular
Düsseldorf: Antragsformular
Rheinland-Pfalz
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV)
Saarland
Landesamt für Verbraucherschutz
Sachsen
Landesdirektion Sachsen (LDS)
Sachsen-Anhalt
Landesamt für Verbraucherschutz (LAV)
Schleswig-Holstein
Landeslabor Schleswig-Holstein (LSH)
Thüringen
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR)
im Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft