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Zuständige Behörde für die Cannabis Anbauerlaubnis (Lizenz)

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Stand: 17.07.2024 (13:00 Uhr)

Schritte zur Beantragung einer Cannabis Lizenz

Die Beantragung einer Cannabis Lizenz gemäß dem KCanG erfolgt je nach Bundesland bei den unten genannten Behörden. Der Prozess umfasst typischerweise die Einreichung von Führungszeugnissen der Vorstandsmitglieder, die Angabe der Daten aller entgeltlich beschäftigten Mitarbeiter*innen sowie Nachweise über die Anbauflächen, wie Fotos oder Skizzen. Einige Bundesländer bieten ab dem 1. Juli 2024 eine Online-Erlaubnisantragsstellung an, wie beispielsweise die Landwirtschaftskammer Niedersachsen.

Zusammenarbeit und Überwachung durch die zuständige Behörde

Die zuständigen Behörden führen regelmäßige Prüfungen durch, um sicherzustellen, dass die Anbauvereinigungen die gesetzlichen Bestimmungen einhalten. Dies kann Stichproben zur Ermittlung des THC-Gehalts der Pflanzen sowie Überprüfungen der allgemeinen Anbaupraktiken umfassen. Zudem ist eine gute fachliche Praxis und in einigen Fällen ein Sachkundenachweis erforderlich.

Die Erteilung von Anbaulizenzen für Cannabis-Anbauvereinigungen in Deutschland ist ein komplexer Prozess, der von den jeweiligen Landesbehörden verwaltet wird. Es ist entscheidend, sich frühzeitig über die spezifischen Anforderungen der zuständigen Behörde im jeweiligen Bundesland zu informieren und alle notwendigen Unterlagen und Nachweise bereitzustellen, um eine reibungslose Antragstellung zu gewährleisten.

Bundesland

Zuständige Erlaubnisbehörde

Baden-Württemberg

Regierungspräsidium Freiburg (Referat 22)

Bayern

Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsi-
cherheit (LGL)

Berlin

vorläufig Bezirksämter

Brandenburg

Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz
und Gesundheit (LAVG)

Bremen

Ressort Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz

Weitere Informationen

Erlaubnisantrag – im Mitgliederbereich

Hamburg

Bezirksamt Hamburg-Altona,
Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt
Abteilung Gewerberecht und Marktwesen
Abschnitt Cannabis Anbauvereinigungen

Hessen

Regierungspräsidium Darmstadt

Mecklenburg-Vorpommern

Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (LALLF)

Niedersachsen

Landwirtschaftskammer Niedersachsen

Nordrhein-Westfalen

Bezirksregierungen

  1. Arnsberg
    Seibertzstraße 1
    59821 Arnsberg
  2. Detmold
    Leopoldstraße 15
    32754 Detmold
  3. Düsseldorf
    Cecilienallee 2
    40474 Düsseldorf
  4. Köln
    Zeughausstraße 2-10
    50667 Köln
  5. Münster
    Domplatz 1-3
    48143 Münster

Rheinland-Pfalz

Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV)

Saarland

Landesamt für Verbraucherschutz

Sachsen

Landesdirektion Sachsen (LDS)

Sachsen-Anhalt

Landesamt für Verbraucherschutz (LAV)

Schleswig-Holstein

Landeslabor Schleswig-Holstein (LSH)

Thüringen

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR)
im Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

Weitere Informationen zu zuständigen Konntrollbehörden, notwendigen Unterlagen und Besonderheiten der Bundesländer finden sich im internen Mitgliederbereich.

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