Inhaltsverzeichnis
- 1. Präambel
- 2. Verbandsgrundsätze
- 3. Verbandsstruktur
- 3.1 Erweiterte Aufnahmebedingungen
- 3.2 Mitgliederrechte und -pflichten
- 4. Reinheitsgebot
- 5. Leitlinien
- 5.1 Außenauftritt
- 5.2 Kooperationen
- 5.3 Führungspersonal
- 5.4 Anbau
- 5.5 Vereinsleben
- 6. Evaluation
- 7. Veränderung des Kodex
1. Präambel
In gemeinschaftlich betriebenen und nichtkommerziellen Cannabis Anbauvereinigungen (AVen) wie auch Cannabis Social Clubs (CSCs) sollen sich Mitglieder gemeinschaftlich um die Eigenversorgung mit qualitativ hochwertigem Cannabis kümmern und einen achtsamen Umgang mit der Hanf-Pflanze kultivieren.
Die Cannabis Social Clubs (CSCs) unterscheiden sich dabei von Anbauvereinigungen (AVen) darin, dass die CSCs die soziale Komponente, welche mit dem Konsum von Cannabis zu Genusszwecken einhergeht, würdigt und auch in vereinseigenen Räumen bieten will, sollte dies gesetzlich möglich sein. AVen sind hingegen Vereinigungen, welche das Cannabis gemeinschaftlich anbauen, abgeben und den sozialen Konsum anschließend in anderen, teils angeschlossenen Konsum-Vereinen organisieren. Um sich auf die neue politische Situation vorzubereiten, hat sich die CSC Community gebildet, sich selbst geholfen und das erarbeitete Wissen gern mit anderen Vereinen geteilt. Ein Meilenstein war die gemeinsame Reaktion auf den Leak, wobei über 50 Vereine ihren Support aussprachen und diese Forderungen in die Politik einbrachten. Damit wurde der Grundstein für eine Interessensvertretung geschaffen, die sich mit der Gründung am 27.10.2023 zu einem Dachverband, die CAD – Cannabis Anbauvereinigungen Deutschlands.
Wir setzen uns für die Verteidigung der Menschenrechte im Bereich Cannabis ein. Angefangen beim Konsumenten durch Verbraucherschutz, über die Aufklärung der Gesellschaft, über die Potentiale und mögliche Gefahren von Cannabis, bis zu nachhaltigen Anbaubedingungen. Cannabis ist Kulturpflanze und Kulturgut, dies wollen wir gemeinsam mit der Evaluation belegen und der Gesellschaft helfen, Hanf als Nutzpflanze, Medizin und Rohstoff wieder wertzuschätzen.
In den folgenden Kapiteln betrachten wir dazu die wichtigsten Verhaltensregeln für Mitglieder. Da jeder Verband auf die aktive Mitarbeit der teilnehmenden Mitglieder angewiesen ist, setzen die weiteren Kapitel die Bedingungen für Verbandsmitglieder, Mitgliederrechte und Mitgliederpflichten fest. Die Anerkennung der gesetzlichen Vorgaben sind verpflichtend und wenn möglich sollte die Einhaltung des Reinheitsgebots im späteren Kapitel, sowie der Leitlinien für unseren Außenauftritt, verpflichten wir uns zu strategischem Verhalten, Authentizität, professioneller Präsentation und Offenheit für gesellschafts- förderliche Innovationen. Dabei achten wir auf die Einbindung unserer Mitglieder und halten stets unseren ökologischen und soziologischen Fußabdruck und dessen Auswirkungen im Fokus.
Zur Förderung von Kooperationen mit Interessengruppen gemäß den Leitlinien für Kooperationen, die auf gemeinsamen Werten, offener Kommunikation, Respekt und Anerkennung basieren, bekräftigen wir unsere Verpflichtung zu den rechtlichen Rahmenbedingungen und streben Austausch sowie Förderung von Wissen und den Schutz der Jugend an. Unsere Leitlinien legen Wert auf vorbildliches Verhalten, Wertschätzung, Kommunikation und Motivation mit arbeitsfähiger, flexibler und innovationsoffener Teamarbeit, welche stets eine Evaluation und Verantwortung sicherstellen.
Die Leitlinien stellen wir für uns auf, um die Qualität und Integrität unseres Vereinslebens sicherzustellen.
2. Verbandsgrundsätze
Die nachfolgend Grundsätze gelten für alle Mitglieder des Verbandes:
- Wir verurteilen jegliche Befürwortung von synthetischen Cannabinoiden.
- Wir treiben keinen gewerblichen Handel mit Cannabis.
- Wir lehnen jegliche Form von Kriminalität und krimineller Vereinigungen ab.
- Wir sorgen für transparente Abläufe und Optionen zur Mitwirkung.
- Wir etablieren das Angebot einer Verbandseigenen Genetik-Datenbank.
- Wir stehen für sachkundige Aufklärung zu Cannabis.
- Wir unterstützen konsequenten Jugendschutz.
- Wir fördern Inklusion im Rahmen der individuellen Gegebenheiten.
- Wir sind unpolitisch und konventionslos.
- Wir distanzieren uns von unseriösen und kommerziellen Geschäftsmodellen.
- Wir lehnen jegliche Form von Rassismus, Sexismus und verfassungsfeindlichen Verhalten ab.
- Wir unterstützen Interessierte bei der Gründung einer AV im Rahmen der Arbeitsgruppe: „Gründung & Community“.
3. Verbandsstruktur
Wir verpflichten uns, Stellung bei Themen rund um Cannabis zu beziehen und dabei zusammen zu wirken.
Jede nicht kommerziell arbeitende AV, welche die Satzung und den Kodex der CAD bereit ist einzuhalten, ist als Mitglieder des CAD willkommen. Wir fördern den fundierten Austausch durch Bündelung der Ressourcen der sich anschließenden Vereine anhand der satzungsgemäßen Bildung von Arbeitsgruppen und Kooperationen ohne ökonomische Verpflichtungen für unsere AVen. Wir streben eine Finanzierung der Verbandsarbeit ausschließlich durch Mitgliedsbeiträge und öffentliche Förderungen, ohne konkludente Verpflichtungen gegenüber gewerblich ausgerichteten Unternehmen an.
3.1 Erweiterte Aufnahmebedingungen
Die folgenden, nicht abschließenden Aufnahmebedingungen stellen sicher, dass potenzielle Mitglieder
die festgelegten rechtlichen und strukturellen Anforderungen erfüllen, um Mitglied der CAD zu werden.
Ein Verein muss folgende Kriterien erfüllen, um Mitglied zu werden:
- Registereintrag: Eine AV muss über einen gültigen Registereintrag verfügen.
- Die Satzung muss konform mit dem CAD-Kodex sein.
- Die Vereinssatzung ist dem Vorstand der CAD offen zu legen.
- Die Protokolle der Vorstandswahlen sind dem Vorstand der CAD auszuhändigen.
- Alle Mitglieder des Vorstandes sind offen zu legen.
- Es ist verpflichtend, dass die Satzung des Vereins den Anforderungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) genügt und demokratische Strukturen aufweist.
- Autokratische Strukturen ohne Mitgliederbeteiligung schließen eine Mitgliedschaft aus.
3.2 Mitgliederrechte & -pflichten
Zusätzlich zu den bereits satzungsgemäßen Rechten und Pflichten bekennen wir uns zu folgenden Grundsätzen innerhalb des Verbandes und der anschließenden Vereine.
Wir verhalten uns umsichtig, unaufdringlich und kooperativ. Ebenfalls fördern wir einen verantwortungsbewussten Umgang mit Cannabis.
Wir gewähren jedem ordentlichen Mitglied das Recht zur Nutzung der Einrichtungen / Schulungen und Veranstaltungen des Verbandes. Hierbei verpflichten wir uns, die Satzung und den Kodex zu achten, die Einrichtungen und den Ruf des Vereins zu schützen und uns im Sinne des Verbandes in die Gemeinschaft einzubringen.
Wir arbeiten im CAD-Verband miteinander und versuchen uns bei Differenzen innerhalb des Verbandes unter Ausschluss der Öffentlichkeit zu einigen. Eine Vermittlung der streitenden Parteien sollte von unbeteiligten Vereinen in einem Rat aus mind. drei Vereinsmitgliedern geklärt werden. Die Einbeziehung der CAD Schiedsstelle ist zu empfehlen.
Wir achten auf den Datenschutz der Vereinsmitglieder und Verbandsmitglieder. Interne Informationen, weder vom Verein noch vom Verband, werden ohne Rücksprache an Dritte weitergegeben. Öffentlichkeitsarbeit nehmen wir im Interesse aller Verbandsmitglieder, nur nach Rücksprache mit dem Verband war.
Verbandsschädigendes Verhalten entgegen dem Kodex oder der Satzung zieht eine Klärung durch die Schiedsstelle oder den satzungsgemäßen Ausschluss nach sich.
4. Reinheitsgebot
Es gilt der Grundsatz nur unbedenkliches Cannabis unter fairen, nachhaltigen Bedingungen zu produzieren. Basis des Reinheitsgebots sind die gesetzlichen Vorgaben des KCanG. Zusätzlich ist es empfehlenswert, dass folgende Punkte ebenfalls eingehalten werden.
Die Verwendung von bedenklichen/illegalen Methoden und Hilfsmitteln im Anbau ist untersagt. Wir verweisen auf natürliche Bekämpfungsstrategien sowie Betriebsmittel zum Anbau, die im, noch zu erarbeitenden, CAD Betriebshandbuch geführt und näher geregelt werden.
Die Cannabisabgaben in den Vereinen sollten das Reinheitsgebot für Cannabis erfüllen. Andere extern erzeugte oder künstliche bzw. synthetische und zusätzlich im Produktkreislauf eingebrachte Stoffe sind unzulässig. Bei der Abgabe des Cannabis darf es nur die folgenden Stoffe beinhalten:
- Cannabinoide
- Flavonoide
- Terpene
- Pflanzenteile
In der Handhabung wird eine klare Unterscheidung zwischen Pflanzenteilen getroffen, die verwertbar sind und solchen, die nicht-verwertbar sind. Unsere Verpflichtung beinhaltet die Anwendung nachhaltiger Konzepte in Bezug auf Verpackung, Anbau-Hilfsmittel und -materialien sowie Verarbeitungsmethoden. Die obenstehenden Vorgaben werden in der Arbeitsgruppe Anbau
fortwährend überprüft und bei Bedarf aktualisiert.
5. Leitlinien
Im Rahmen von Arbeitsgruppen werden für untenstehende Thematiken fortlaufend Aktualisierungen erfolgen.
5.1 Außenauftritt
Wir streben nach authentischer und professioneller Präsenz, die unser Image als Verband stärkt.
Dazu sind wir transparent und ehrlich in unseren Botschaften, um sicherzustellen, dass unsere Nachrichten für alle Zielgruppen zugänglich sind. Wir fördern den generellen Dialog, hören aufmerksam zu und reagieren auf Feedback. Die Meinungen unserer Mitglieder sowie Interessengruppen sind uns wichtig und beeinflussen unsere Entscheidungsfindung.
Engagement wollen wir nach Absprache mit den Leistenden auch nach außen offen vertreten, um einen auch nach außen klar vermittelbaren Leistungsnachweis zu bieten. Unser strategischer Außenauftritt ist ein kontinuierlicher Prozess, der darauf ausgerichtet ist, langfristige, positive Auswirkungen zu erzielen. Wir setzen auf einen ausgewogenen Ansatz, der unsere Werte und Ziele verkörpert und die Verbandsanforderungen erfüllt. Wir bekennen uns zu folgenden Grundsätzen und leben diese sowohl als Verband als auch im Verein:
- Srategisches und professionelles Außenauftrittsverhalten
- Authentizität und Klarheit
- Professionelle Präsentation
- Einbindung von Recht und Gesetz
- Fokussierung auf langfristige Auswirkungen statt kurzer Schlagzeilen
5.2 Kooperationen
Wir unterstützen Kooperationen in alle Richtungen, die unsere Ziele unterstützen.
Wir sind bestrebt, unsere Werte in jeder Kooperation zu leben und durch gemeinsame Anstrengungen einen positiven Einfluss zu erzielen. Unsere Bestrebungen zielen auf langfristige Partnerschaften, sowie nachhaltige Beziehungen ab und werden fortlaufend evaluiert, um sicherzustellen, dass sie den beabsichtigten Mehrwert erzielen.
Wir sind offen für andere Gruppierungen, um gemeinsame Ziele zu verfolgen. Mit klarer Kommunikation, respektvollem Umgang und zum Wohle der Gemeinschaft wollen wir projektorientiert sowie über den eigenen Verband hinaus mit anderen Organisationen zusammenarbeiten.
Wir setzen auf Partnerschaften, die für beide Seiten einen Mehrwert schaffen und gegenseitige Vorteile ermöglichen, dies kann in Form von Wissenstransfer, Ressourcennutzung oder gemeinsamen Projekten geschehen.
Bei Bildungsstätten legen wir insbesondere den Fokus auf den Wissensaustausch und die Bildung im Zusammenhang mit Cannabis sowie Jugendschutz. Wir setzen uns dafür ein, das Bewusstsein für den verantwortungsvollen Umgang mit Cannabis zu schärfen und Jugendliche über die potenziellen Risiken aufzuklären.
5.3 Führungspersonal
Wir sind vorbildlich, motivierend, teamorientiert, flexibel und offen für Herausforderungen.
Die Führungskräfte agieren als Vorbilder für den Verein und übernehmen die Verantwortung für ihre Entscheidungen sowie Handlungen. Sie sind vorbildlich, motivierend, teamorientiert, flexibel und offen für Herausforderungen. Integrität, Ehrlichkeit und ethisches Handeln sind unverzichtbare Grundsätze, die in jeder Entscheidung und Handlung zum Ausdruck kommen. Sie evaluieren regelmäßig die Auswirkungen ihrer Führung.
Man setzt sich als Vorbild für die Motivation, das Potential und die Entwicklung der Mitglieder ein. Durch Anerkennung, Feedback und gezielte Entwicklungshilfen fördert man das individuelle Wachstum, das zum individuellen Erfolg der Vorhaben beiträgt.
Die Vorstände tragen die langfristige Strategie, um die Vereinsvisionen zu verwirklichen. Sie denken strategisch, planen vorausschauend und ermöglichen die notwendigen Schritte, um die Vereinsziele zu erreichen. Durch ihr vorbildliches Verhalten, ihre Kommunikation und ihr Engagement tragen unsere Führungskräfte maßgeblich zum Erfolg des Vereins und zur Entwicklung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie der Mitglieder bei.
Unsere Leitlinien für das Führungspersonal sind der Schlüssel zu einer inspirierenden, werteorientierten Führungskultur. Durch ihr vorbildliches Verhalten, ihre Kommunikation und ihr Engagement tragen unsere Führungskräfte maßgeblich zum Erfolg des Vereins und zur Entwicklung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie der Mitglieder bei.
5.4 Anbau
Angebaut wird nachhaltig, sozial, geprüft, standardisiert, präventiv und ausbildend. Mindestens sind die gesetzlichen Vorgaben nach KCanG einzuhalten.
Im Sinne der Nachhaltigkeit sowie der Gesamtqualität der Erzeugnisse empfiehlt der Verband den organischen Pflanzenbau.
Zum Austausch von Genetiken setzen wir uns Standards zu diesen Themen:
- Gemeinschaftliche soziale Organisation und Teilhabe
- Organisierter Wissensaustausch
- Einheitliche und vergleichbare Dokumentation
- Basisdemokratische Entscheidung zu Sorten und Produkten
- Gemeinsame Teststandards für die Qualitätssicherung
- Empfehlung genereller GMP-Methoden und die Berücksichtigung von:
- Stecklingsabgaben
- Saatgutherstellung
- Anbau
- Verarbeitung
- Lagerung
- Anwendung natürlicher Krankheits- und Schädlingsbekämpfungs-Strategien
- Angemessene toxikologische Beprobung und Betreuung
- Anstreben von CO2-Neutralität
- Lückenlose Rückverfolgbarkeit innerhalb der Dokumentationspflicht, ggf. über gesetzliche Mindestanforderungen hinaus
- Einheitlicher Mindestkenntnisstand oder Schulung in der Pflanzenhandhabung, für alle Beteiligten im Umgang mit lebenden Pflanzen
- Einhalten vom Reinheitsgebot und der CAD-Handbuchvorgaben
5.5 Vereinsleben
Wir wollen gesellig, offen, demokratisch mit fairen Jobs im sozialen Verein zusammenkommen.
- Events und offene Treffen auch für andere AVen, Förderung des vereinsübergreifenden Austauschs.
- Basisdemokratische Entscheidungsfindungen auf allen Ebenen.
- Barrierefreiheit anstreben, soweit für die AVen möglich
- Förderung des Wissenstransfers an und zwischen den Mitgliedern
- Abgrenzung bis Ausschluss von und zu Mitgliedern, welche die basisdemokratische Rechtsordnung ablehnen und / oder in sonstiger Weise ein zivilisiertes Miteinander durch ihr Verhalten erschweren (Rassismus, Demokratiefeindlichkeit etc.)
6. Evaluation
Sichere Datenerhebung und standardisierte Auswertung als Grundlage.
Ergänzend zu den Leitlinien werden wir als Bundesverband den Gesetzesprozess mit einheitlichen Umfragen unterstützen. Mit Hilfe dieser standardisierten Daten soll der Freizeitkonsum sowie die medizinische Nutzung beobachtet und durch Datenerhebung begleitet werden. Die anonymisierten Daten werden in Grafiken verarbeitet und in einem Jahresbericht veröffentlicht.
Unabhängig von wissenschaftlichen Kooperationen möchten wir eine umfangreiche Datenbasis aus Erhebungen unserer Mitglieder erstellen, um mit Blick auf den Evaluationsprozess im CanG vorgesehen, der Bundesregierung eine unabhängige Datenbasis ergänzend bereitzustellen.
Die Erhebung sollte folgende Daten umfassen:
- Daten zur Evaluation durch den Gesetzgeber
- Daten über Nutzen von Genetik bei Krankheiten
- Konsumdaten pro Verein (keine personenbezogenen Daten)
- Anbaudaten (Dauer, ggf. Befall, Dünger, Besonderheiten, Genetik, etc.)
Richtlinien zur Erfassung:
- Datenerfassung mit standardisierten Formularen
- Pseudonymisierte Lagerung der Daten
- Wissenschaftliche Standards erfüllen
7. Veränderung des Kodex
Wir entwickeln uns weiter, ebenso muss es der Kodex tun.
Dieser Kodex wird gemäß gesetzlichen Vorgaben und den Verbandsanforderungen in der gemeinschaftlichen Ausarbeitung fortlaufend aktualisiert.
Das aktuell geltende Recht ist stets übergeordnet zu beachten, auch wenn der Kodex nicht rechtzeitig aktualisiert sein sollte.
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