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Erste Sitzung der AG Sozialpolitik

Erstes AG Treffen

Das 1. Treffen der Arbeitsgruppe Sozialpolitik fand am 10.01.2024 statt. Die Mitglieder der Arbeitsgruppe setzten sich intensiv mit den sozialen Fragestellungen und Herausforderungen im Zusammenhang mit der Freigabe von Cannabis im Rahmen von nicht-kommerziellen Vereinen auseinander.

Durch ihre engagierte Arbeit trägt die Arbeitsgruppe Sozialpolitik dazu bei, dass die Entkriminalisierung des Cannabisanbaus nicht nur einen positiven Nutzen für die bislang strafrechtlich verfolgten Konsumenten bringt, sondern die Anbauvereinigungen auch soziale Verantwortung übernehmen. Dies kann durch die Schaffung von Arbeitsplätzen, Bildungsförderung und die Unterstützung von sozialen Programmen geschehen. Die Arbeitsgruppe verfolgt das Ziel, einen nachhaltigen und positiven Beitrag zum sozialen Gefüge in Deutschland zu leisten.

Ernst Reinhardt (*1932), Dr. phil., Schweizer Publizist und Aphoristike

Soziales Leben

Da sich aufgrund der gesetzlichen Rahmenbedingungen, kein soziales Miteinander innerhalb der Anbauvereinigung etablieren lässt, sollte auf Verbandsebene ein Konzept zur Förderung des Soziallebens (Cannabis Consumer Club / CCC) erarbeitet werden. Zur Debatte stehen verschiedene Formen von vereinsübergreifenden Kooperation, die ein soziales Miteinander für Mitglieder von Vereinen und auch Gästen fördern, ohne unmittelbare Konsumanreize zu schaffen.

Aufgrund der aktuellen volatilen politischen Situation und den damit verbundenen Unwägbarkeiten, werden diese Themenbereiche jedoch zu einem späteren Zeitpunkt behandelt.

Personalpolitik

Aufgrund der vielfältigen Aufgaben innerhalb der Anbauvereinigungen und dem Verbot von sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten, bei unmittelbar mit dem Anbau verbunden Tätigkeiten, sollten die Anbauvereinigungen bereits frühzeitig ein Konzept zum Human Ressource Management erarbeiten.

Innerhalb der AG wurde diskutiert, inwiefern sozialversicherungspflichtige Angestellte und ehrenamtlich Mitarbeitende zum Erfolg der Anbauvereinigung beitragen können und welche rechtlichen Rahmenbedingungen für Mitarbeitenden in Anbauvereinigungen gelten. Hier soll perspektivisch ein Personalrahmenplan, je nach Größe der Anbauvereinigung erstellt werden.