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CSC oder AV?

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In Spanien ist mit Hilfe von ENCOD ein Vorbild für uns in Europa entstanden. Die sozialen, nachhaltigen und vorbildlichen Leitlinien sind hier stets eingeflossen und wir danken an dieser Stelle für das Teilen dieser Erfahrung.

In Deutschland ist der Gesetzesprozess bei Cannabis langsam. Die Lage ist aktuell noch fraglich, doch wir hoffen auf eine Besinnung der Verantwortlichen für ein durchführbares Gesetz für das Jahr 2024.

Um sich auf die neue politische Situation vorzubereiten, hat sich die CSC Community gebildet, sich selbst geholfen und das erarbeitete Wissen gern mit anderen Vereinen geteilt. Ein Meilenstein war die gemeinsame Reaktion auf den Leak, wo über 50 Vereine mit dem Logo Support aussprachen und diese Forderungen in die Politik gereicht wurden. Damit war eine Interessenvertretung geschaffen, die sich mit der Zeit zu einer eigenen Struktur entwickelte, CAD – Cannabis Anbauvereinigungen Deutschlands.

Wir setzen uns für die Verteidigung der Menschenrechte im Bereich Cannabis ein. Angefangen beim Konsumenten durch Verbraucherschutz über die Aufklärung der Gesellschaft bis zum Anbau zu nachhaltigen Bedingungen statt fragwürdiger Herkunft und Arbeitsbedingungen vom Schwarzmarkt. Cannabis hat insgesamt viel mehr Potential als Risiken, lässt uns dies gemeinsam mit der Evaluation belegen und der Gesellschaft helfen, Hanf als Nutzpflanze, Medizin und Rohstoff wieder wertzuschätzen.

Die Cannabis Social Clubs (CSCs) unterscheiden sich von Anbauvereinigungen (AVen) darin, dass die CSCs die soziale Komponente leben, welche mit dem Konsum von Cannabis zu Genusszwecken einhergeht, würdigt und auch bieten will. AVen sind Vereinigungen, welche das Cannabis gemeinschaftlich anbauen, abgeben und den sozialen Konsum in anderen, teils angeschlossenen Konsum-Vereinen organisieren.

CSCs stehen für Anbauvereinigungen (AVen) mit vollständig sozialem Grundansatz, vom Anbau über die Abgabe bis zu Möglichkeiten des gemeinschaftlichen Konsums im geschützten Rahmen des Clubs. Ein CSC möchte in Sachen Anwendersicherheit stets zum Wohle der Mitglieder in sozialer Verantwortung Konsum ermöglichen, über gesundheitsschonende Konsumformen und Cannabis im Allgemeinen aufklären sowie im Zweifelsfall entsprechend zielgerichtet auf das Mitglied zugehen und Ärztliche- / Therapeutische Hilfe vermitteln.

Besonders der nicht kommerzielle Ansatz wird innerhalb der Verbandsstruktur in den Mittelpunkt gestellt. Die Wahrung basisdemokratischer Mitbestimmungsrechte jedes Clubmitglieds ist Grundbestandteil unserer Selbstdefinition. Keiner darf einen finanziellen Vorteil aus dem Verein gewinnen, weder direkt noch indirekt durch um AVen und CSCs herum gebaute Geschäftskonzepte, wenn die damit verknüpfte CSC Tätigkeit lediglich zur finanziellen Vorteilsnahme genutzt wird. Trotzdem wollen wir den Mitgliedern gute Jobs über den Mindestlohn verschaffen. Wenn es die Gesetze zulassen, auch Vollzeitstellen mit reinen Tätigkeiten im Anbau, die man entsprechend nach Erfahrung auch entlohnen könnte.

Die CSCs und AVen sind auch entstanden, um Schäden durch den Schwarzmarkt abzuwenden, welche die Gesundheit beeinträchtigen. Ebenso wird der Geldfluss in die legale Wirtschaft umgeleitet.

CSCs fördern die Aufklärung und Information über Gesundheit, Wohlbefinden, Drogenaufklärung, Risiko- sowie Schadensreduzierung. Zum Schutz ihrer Mitglieder sind AVen und CSCs verpflichtet, größte Sorgfalt im Umgang mit Cannabis zu wahren, den schadstofffreien Anbau zu vermitteln und die Minimierung des Konsumrisikos in jedem Club aufzuzeigen.

Cannabis Anbauvereinigung (AV) 

Die deutschen Cannabis Anbauvereinigungen – kurz AVen, sind Vereinigungen von natürlichen, volljährigen Personen mit Aufenthalt von mindestens sechs Monaten Dauer (Gewöhnlicher Aufenthalt) in der Bundesrepublik Deutschland, welche sich gemeinschaftlich und basisdemokratisch zusammenfinden, um für einander Cannabis in bestmöglicher Qualität anzubauen sowie für den Eigenkonsum abzugeben. Sie sind offiziell eingetragene Vereine oder Genossenschaften. Das Cannabis darf nicht an Dritte gelangen und die Abgabe sowie der Konsum sollten sich strikt nach den gesetzlichen Vorgaben richten.

Gründung einer AV

Die Satzung einer Cannabis Anbauvereinigung oder CSC ist die gleiche, wie sie für jede andere Art von Verein erstellt wird. Es ist eine strenge Disziplin bei der Verwaltung und Organisation des Clubs erforderlich sowie das Vermeiden jeder Verbindung zum illegalen Drogenmarkt.

Finde mehrere Gründungswillige, mindestens eine weitere Person, jedoch sieben für den Abschluss der Gründung.

Am besten Personen mit verschiedenen Qualifikationen, die für die Verwaltung des Vereins nützlich sind. Zum Beispiel ist es für die Organisation hilfreich, wenn Wissen über Management, Finanzbuchhaltung, Personalplanung und Betriebswirtschaft in der Vereinsführung vorhanden ist.

Setze eine schmale Satzung auf, welche basisdemokratische Entscheidungen ermöglicht und gliedere veränderliche Teile der Satzung in Ordnungen aus, z.B. in Vereinsordnung, Wirtschaftsordnung, Anbauordnung. So sind keine ständigen Nachmeldungen an das Registergericht nötig. Wählen Sie einen passenden Namen, der sich eindeutig von anderen Vereinen in der Region abhebt. Ein regionaler Bezug ist zu empfehlen, ist aber jedem selbst überlassen.

Der dritte Schritt ist die offizielle Registrierung mit sieben Mitgliedern der CSC, als eine Vereinigung von Cannabiskonsumenten, die die Menge an Cannabis kollektiv für ihren Konsum in einem geschlossenen Kreislauf anbauen. Bilde einen Vorstand und installiere einen transparenten und demokratischen Entscheidungsprozess. In der Satzung sollte das Ziel des Vereins aufkommen: Die Vermeidung von z.B. Verfälschungen verbunden mit gesundheitlichen Risiken des Cannabiskonsums, Verbraucherschutz.

Ziel der Vereinigung könnte ebenso die Erforschung der Cannabispflanze, wie umwelt- und gesundheitsverträgliche Anbaumethoden oder Förderung einer gesellschaftlichen Debatte über Cannabis und seine Konsumenten sein. Der Zweck der AVen richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben. Die Satzung sollte vom zuständigen Amtsgericht genehmigt worden sein und der Verein als e.V. eingetragen wurde. Zusätzlich wird eine Cannabis Anbaulizenz vom Staat erforderlich.