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Beitragsordnung

§1 Mitgliederbeitrag

Der Mitgliedsbeitrag für alle Fördermitglieder und Ordentliche Mitglieder beträgt ab dem 01.10.2023, 10€ monatlich. Neu Mitglieder ab dem 01.01.2024 zahlen zusätzlich eine Eintrittsgebühr von 30€.

§2 Zusätzlicher Mitgliedsbeitrag

Nach Ablauf von 2 Monaten nach Erhalten der behördlichen Anbaulizenz ordentlicher Mitglieder bemisst sich der monatliche Verbandsbeitrag nach der im Vormonat an Vereinigungsmitglieder abgebenden Menge an Cannabis. Je abgegebenen Gramm sind 0,05€ zusätzlicher Verbandsbeitrag zu leisten. Der monatliche Mindestbeitrag beträgt 100€, der monatliche Maximalbetrag beträgt 1250€. Zur Festsetzungen der Verbandsbeiträge hat eine schriftliche monatliche Meldung der Abgabemengen an den Vorstand oder die Geschäftsstelle bis spätestens zum 15. des Folgemonats zu erfolgen. Bei versäumter Meldung wird der Maximalbeitrag festgesetzt und fällig.

§3 Aussetzung der Beiträge

Der Vorstand kann auf Antrag des Mitglieds eine befristete Aussetzung / Verringerung der Beitragspflicht bei ehrenamtlicher Mitarbeit oder in Härtefällen beschließen. Die vorgenannten Anträge können, nur schriftlich mit einer Ausschlussfrist von 3 Monaten nach Eintritt der Voraussetzungen gestellt werden.

§4 Fördermitglieder

Ab dem 01.01.2025 zahlen Fördermitglieder einen individuell mit dem Vorstand bzw. der Geschäftsführung zu vereinbarenden, an den Verband zu zahlenden Jahresbeitrag. Der Mindestbeitrag beträgt 120 €/ jährlich.

§5 Fälligkeit

a) Der Mitgliedsbeitrag für ordentliche Mitglieder wird monatlich erhoben und ist jeweils ​
bis zum drittletzten Bankarbeitstag des Folgemonats fällig.​

b) Der Mitgliedsbeitrag für Fördermitglieder wird jährlich erhoben und ist jeweils zum ​
01.02. eines Jahres fällig. ​

c) Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es auf den Eingang des Mitgliedsbeitrags ​
auf dem Verbandskonto an.

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