Mitgliedsbeiträge im CAD – fair, solidarisch, wirtschaftlich tragbar
Warum erhebt der CAD Beiträge?
Der Cannabis Verband (CAD e.V.) ist die übergeordnete Struktur zur Vernetzung, Interessenvertretung und Qualitätssicherung der angeschlossenen Anbauvereine. Um seine Aufgaben – etwa rechtliche Beratung, politische Arbeit, Schulungen und Unterstützung der Vereinsführung – zukünftig nachhaltig erfüllen zu können, erhebt der Verband Mitgliedsbeiträge.
Unabhängigkeit als Grundprinzip
Der CAD ist ein unabhängiger Verband, der ausschließlich von seinen Mitgliedsvereinen getragen und finanziert wird. Wir erhalten keine Fördermittel von Parteien, Unternehmen oder staatlichen Stellen. Diese bewusste Unabhängigkeit schützt die Autonomie unserer Entscheidungen, stärkt die Glaubwürdigkeit gegenüber Politik und Öffentlichkeit und stellt sicher, dass unsere Arbeit allein den Interessen der Anbauvereine dient – sachlich, transparent und solidarisch.
Ein Verband mit Augenmaß
Bislang hat der CAD bewusst auf die Erstellung von Beitragsrechnungen verzichtet, um seine Mitgliedsvereine in der sensiblen Gründungs- und Aufbauphase nicht zusätzlich finanziell zu belasten.
Dies ist Ausdruck der solidarischen Ausrichtung des Verbandes – der CAD wächst gemeinsam mit seinen Mitgliedern.
Wie setzt sich der Beitrag zusammen?
- Ordentliche Mitglieder (Vereine mit aktiver Anbautätigkeit) zahlen einen mengenbasierten Beitrag, gestaffelt nach der im Vormonat an ihre Mitglieder abgegebenen Menge an Cannabis: 0,05 € pro abgegebenem Gramm
Mindestens 100 €, höchstens 1.250 € pro Monat - Fördermitglieder (z. B. unterstützende Organisationen) leisten einen jährlichen Beitrag ab 120 €, individuell vereinbart.
Ist der Beitrag wirtschaftlich tragbar?
Ja – und das bewusst so gestaltet.
Die durchschnittlichen Selbstkosten für Anbau und Abgabe liegen bei vielen Mitgliedsvereinen bei:
5 € bis 10 € pro Gramm Cannabis
Daraus ergibt sich:
Wert | |
---|---|
CAD-Verbandsbeitrag | 0,05 € / Gramm |
Anteil an 6,00 € Selbstkostenpreis | 0,83 % |
Anteil an 10,00 € Selbstkostenpreis | 0,5 % |
📊 Musterrechnung: Monatlicher CAD-Beitrag im Verhältnis zu den Einnahmen durch Mitgliedsbeiträge
📌 Annahmen:
- Abgabemenge: 2.000 g Cannabis an Vereinsmitglieder im Monat
- Mitgliedsbeitrag pro abgegebenem Gramm: 7,00 €
(z. B. als Kostenbeitrag der Mitglieder zur Deckung von Produktion und Betrieb)
💰 Monatliche Einnahmen des Vereins durch Mitgliedsbeiträge:
2.000 g × 7,00 €/g = 14.000 €
💸 CAD-Verbandsbeitrag gemäß Beitragsordnung §2:
2.000 g × 0,05 €/g = 100,00 €
(Mindestbeitrag von 100 € erreicht)
📉 Verhältnis CAD-Beitrag zu Mitgliedsbeitragseinnahmen:
Kennzahl | Wert |
---|---|
Monatliche Einnahmen durch Mitgliedsbeiträge | 14.000 € |
CAD-Verbandsbeitrag | 100,00 € |
Anteil an den Einnahmen | 0,71 % |
Beitragsordnung
§1 Mitgliederbeitrag
Der Mitgliedsbeitrag für alle Fördermitglieder und Ordentliche Mitglieder beträgt ab dem 01.10.2023, 10€ monatlich. Neu Mitglieder ab dem 01.01.2024 zahlen zusätzlich eine Eintrittsgebühr von 30€.
§2 Zusätzlicher Mitgliedsbeitrag
Nach Ablauf von 2 Monaten nach Erhalten der behördlichen Anbaulizenz ordentlicher Mitglieder bemisst sich der monatliche Verbandsbeitrag nach der im Vormonat an Vereinigungsmitglieder abgebenden Menge an Cannabis. Je abgegebenen Gramm sind 0,05€ zusätzlicher Verbandsbeitrag zu leisten. Der monatliche Mindestbeitrag beträgt 100€, der monatliche Maximalbetrag beträgt 1250€. Zur Festsetzungen der Verbandsbeiträge hat eine schriftliche monatliche Meldung der Abgabemengen an den Vorstand oder die Geschäftsstelle bis spätestens zum 15. des Folgemonats zu erfolgen. Bei versäumter Meldung wird der Maximalbeitrag festgesetzt und fällig.
§3 Aussetzung der Beiträge
Der Vorstand kann auf Antrag des Mitglieds eine befristete Aussetzung / Verringerung der Beitragspflicht bei ehrenamtlicher Mitarbeit oder in Härtefällen beschließen. Die vorgenannten Anträge können, nur schriftlich mit einer Ausschlussfrist von 3 Monaten nach Eintritt der Voraussetzungen gestellt werden.
§4 Fördermitglieder
Ab dem 01.01.2025 zahlen Fördermitglieder einen individuell mit dem Vorstand bzw. der Geschäftsführung zu vereinbarenden, an den Verband zu zahlenden Jahresbeitrag. Der Mindestbeitrag beträgt 120 €/ jährlich.
§5 Fälligkeit
a) Der Mitgliedsbeitrag für ordentliche Mitglieder wird monatlich erhoben und ist jeweils
bis zum drittletzten Bankarbeitstag des Folgemonats fällig.
b) Der Mitgliedsbeitrag für Fördermitglieder wird jährlich erhoben und ist jeweils zum
01.02. eines Jahres fällig.
c) Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es auf den Eingang des Mitgliedsbeitrags
auf dem Verbandskonto an.
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