Öffentlichkeitsarbeit von Anbauvereinigungen im Lichte des Werbeverbots nach § 6 KCanG

Mit dem Inkrafttreten des Konsumcannabisgesetzes (KCanG) zum 1. Juli 2024 hat der Gesetzgeber in § 6 ein weitreichendes Verbot kommerzieller Werbung für Anbauvereinigungen normiert. Ziel ist es, eine Kommerzialisierung des Eigenanbaus zu verhindern und den nicht-kommerziellen Charakter der Vereinigungen zu schützen. (Werbeverbot Anbauvereinigungen KCanG) Die Unterscheidung zwischen verbotener Werbung und zulässiger Öffentlichkeitsarbeit wirft jedoch in der […]