Berlin, 21. August 2025 – Mit dem Konsumcannabisgesetz (KCanG) wurde ein neuer Rechtsrahmen für Cannabis Anbauvereinigungen geschaffen. In der praktischen Umsetzung treten jedoch weiterhin Unsicherheiten auf, die den gemeinwohlorientierten Eigenanbau behindern. Der Cannabis Anbauvereinigungen Deutschlands e.V. (CAD) hat deshalb zwei aktuelle Positionspapiere veröffentlicht, die zu mehr Rechtssicherheit und Planungssicherheit beitragen sollen.
Vermehrungsmaterial: Fachlich korrekte Einordnung notwendig
Das erste Positionspapier analysiert die rechtliche und gärtnerische Einordnung von Vermehrungsmaterial (Stecklinge, Sämlinge, Jungpflanzen).
- Das KCanG definiert Vermehrungsmaterial klar als Pflanzen in der vegetativen Phase ohne Blütenbildung.
- In einzelnen Bundesländern – etwa Rheinland-Pfalz – wird jedoch eine Begrenzung auf 150 ml Substratvolumen eingeführt. Diese Regel findet sich nicht im Gesetz und widerspricht gärtnerischen Standards.
- Für gesunde Jungpflanzen gilt ein Volumen von 250 bis 500 ml als fachlich notwendig, um Qualität, Nachverfolgbarkeit und Rechtssicherheit zu gewährleisten.
Der CAD fordert daher eine bundesweit einheitliche Auslegung: Solange eine Pflanze nicht blüht und der Anzucht dient, muss sie rechtlich als Vermehrungsmaterial gelten – unabhängig von der Topfgröße.
Folientunnel: Anerkennung als gleichwertige Anbauflächen
Das zweite Positionspapier behandelt die Anerkennung von professionellen Folientunneln als zulässige Anbauflächen für Cannabis Anbauvereinigungen.
- Moderne Folientunnel nach DIN EN 13031 bieten mit Sicherheitskonzept denselben Schutz wie Glasgewächshäuser.
- Sie sind in der Landwirtschaft Standard, wirtschaftlich tragbar und ökologisch nachhaltiger.
- Das KCanG schreibt keine Bauweise vor, sondern verlangt lediglich den Schutz vor unbefugtem Zugriff.
Der CAD spricht sich deshalb für eine bundesweite Anerkennung von Folientunneln als Anbaulösung aus. Dies gewährleistet, dass auch kleinere Anbauvereinigungen den gesetzlichen Auftrag erfüllen können.
Rechtssicherheit als Voraussetzung für Gemeinwohlorientierung
Die beiden Positionspapiere machen deutlich: Die rechtlichen Rahmenbedingungen für Cannabis Anbauvereinigungen müssen sachlich, nachvollziehbar und praxistauglich ausgestaltet sein. Willkürliche Einschränkungen – ob durch Substratgrenzen oder pauschale Ablehnung bestimmter Anbauformen – gefährden den erfolgreichen Aufbau legaler Strukturen.
Der CAD ruft Politik und Behörden auf, für bundesweit einheitliche Standards zu sorgen, die Rechtssicherheit für Anbauvereine schaffen und den Zielen des KCanG entsprechen.
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