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Aktuelles CAD Presse Recht · 14. Juli 2025

Onlinerezepte für Cannabis vor dem Aus – Anbauvereine bleiben reale Alternative

Onlinerezepte für Cannabis vor dem Aus – Anbauvereine bleiben reale Alternative

Seit Frühjahr 2024 ist ein starker Anstieg sogenannter Onlinerezepte für medizinisches Cannabis zu beobachten. Über digitale Plattformen wurden Cannabisblüten auf Privatrezept verschrieben – oft ohne persönlichen Arztkontakt, nach dem Ausfüllen eines Fragebogens, kombiniert mit dem Versand über kooperierende Apotheken. Dieses Modell geriet zunehmend in die Kritik, insbesondere wegen fehlender medizinischer Begleitung und wachsender Graubereiche im Markt.

Am 14. Juli 2025 hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) nun einen Referentenentwurf zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes (MedCanG) vorgelegt. Ziel ist es, diese Entwicklungen gesetzlich einzuhegen.

Was sieht der Entwurf vor?

Der Entwurf sieht insbesondere drei zentrale Maßnahmen vor:

  • Verschreibungen von Cannabisblüten nur noch nach persönlichem Arztkontakt (Praxisbesuch oder Hausbesuch)
  • Verbot des Versandhandels mit Cannabisblüten an Endverbraucher:innen
  • Strafbewehrung bei Verstößen gegen diese Vorgaben

Mit diesen Änderungen soll ein klarer Rahmen für die medizinische Versorgung geschaffen werden – und der Missbrauch medizinischer Strukturen zur Umgehung anderer Regelungen begrenzt werden.


Einordnung aus Sicht des CAD e.V.

Während sich der Bereich der Onlinerezepte dynamisch entwickelt hat, arbeiten die meisten nicht-kommerziellen Anbauvereinigungen weiterhin unter den hohen Anforderungen des § 11 KCanG mit Vor-Ort-Strukturen, Mitgliedsbindung, Dokumentation, Aufklärung und Mengensteuerung.

Trotz einer breiten gesellschaftlichen Nachfrage nach legalem Zugang berichten viele Anbauvereine, dass die tatsächliche Auslastung deutlich hinter den Erwartungen zurückbleibt. Nach aktuellen Schätzungen haben rund 90 % der genehmigten Vereine bundesweit noch freie Kapazitäten.

In Gesprächen mit Interessierten zeigt sich, dass viele Konsumierende bislang den digitalen Weg über Privatrezepte vorgezogen haben, insbesondere wegen des bequemen Versands, der fehlenden direkten Interaktion und der weitgehend aufwandslosen Abwicklung.

Wie gehts weiter?

Sollte der Referentenentwurf wie geplant umgesetzt werden, wird sich das Verhältnis zwischen verschiedenen legalen Zugangswegen zu Cannabis neu justieren. Das betrifft nicht nur die Anbieter, sondern auch die Konsumrealität vieler Menschen.

Nicht-kommerzielle Anbauvereine bleiben in diesem Umfeld eine gesetzlich abgesicherte und lokal verankerte Möglichkeit, Cannabis zu beziehen, unter Bedingungen, die auf Gemeinschaft, Kontrolle und Nichtvermarktung ausgerichtet sind.