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CAD startet AG Evaluation – Kritik an Cannabisgesetz-Evaluierung 2025 ohne Anbauvereine

Weil die offizielle KCanG-Evaluation die Perspektive der Anbauvereine ausklammert, dokumentiert der CAD nun selbst die Umsetzungspraxis – strukturiert, bundesweit und praxisnah.

m Vorfeld der gesetzlich vorgeschriebenen Evaluierung des Konsumcannabisgesetzes (KCanG) im Herbst 2025 kritisiert der Bundesverband der Cannabis Anbauvereinigungen Deutschlands e. V. (CAD) die Zusammensetzung des zuständigen Fachbeirats deutlich. Obwohl Cannabis-Anbauvereine als nicht-kommerzielle Akteure im Zentrum der praktischen Umsetzung des Gesetzes stehen, wurden sie nicht in die offizielle Evaluation eingebunden.

„Wer beurteilt, ob das Cannabisgesetz funktioniert, darf nicht an denjenigen vorbeigehen, die es täglich umsetzen“, so Jana Halbreiter, Vorstandsmitglied des CAD.

Die Bundesregierung hat im Frühjahr 2025 einen Fachbeirat zur Begleitung der Evaluierung eingerichtet – mit Vertreter:innen aus Ministerien, Justiz, Verwaltung und Prävention. Eine Beteiligung der Anbauvereinigungen fehlt vollständig.


CAD gründet eigene Arbeitsgruppe zur KCanG-Evaluation

Als Reaktion auf diese Ausgrenzung hat der CAD eine eigene Arbeitsgruppe Evaluation gegründet. Die AG besteht aus Mitgliedern genehmigter Anbauvereine im gesamten Bundesgebiet und dokumentiert strukturiert die Probleme und Erfahrungen aus der Umsetzungspraxis des KCanG. Ziel ist ein Positionspapier zur Cannabisgesetz-Evaluierung 2025, das in den politischen Prozess eingebracht wird.

Die Leitung der AG Evaluation übernimmt Steve Rau, Vorsitzender der genehmigten Anbauvereinigung Growdys Farm e. V. sowie CAD-Landessprecher für Rheinland-Pfalz.

„Wir danken Steve Rau ausdrücklich für sein ehrenamtliches Engagement. Seine Doppelrolle als Vereinsvorsitzender und Landessprecher bringt wertvolle Perspektiven aus der Landes- und Vereinspraxis ein“, so der CAD.


Zentrale Herausforderungen der Anbauvereine bundesweit:

  • Uneinheitliche Auslegung des KCanG durch Landesbehörden
  • Verzögerungen bei Genehmigungen und Anbaufreigaben
  • Unklare Zuständigkeiten auf kommunaler Ebene
  • Hürden beim baurechtlichen und gesundheitsschutzbezogenen Vollzug
  • Unterschiedliche Anforderungen beim Jugend- und Verbraucherschutz
  • Finanzielle Herausforderungen
  • Persönliche Ablehnung oder Unsicherheit bei Behördenmitarbeitenden

„Die Evaluierung des Cannabisgesetzes darf keine Alibiveranstaltung werden. Ohne den direkten Praxisbezug drohen politische Fehlentscheidungen und neue Ungleichbehandlungen“, warnt der CAD.

Der Verband fordert deshalb die Bundesregierung auf, die organisierte Stimme der Anbauvereine in die Evaluierung einzubeziehen – etwa durch Anhörungen, Stellungnahmen oder die Erweiterung des Fachbeirats. Die Ergebnisse der AG Evaluation werden im Herbst öffentlich und politisch eingebracht.


Über den CAD:
Der Cannabis Anbauvereinigungen Deutschlands e. V. (CAD) ist der bundesweite Dachverband nicht-kommerzieller Cannabis-Anbauvereine gemäß Konsumcannabisgesetz. Der Verband vertritt die Interessen der Vereine gegenüber Politik, Verwaltung und Öffentlichkeit und setzt sich für eine gerechte, rechtssichere und praxisnahe Umsetzung des KCanG ein.