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CAD · 7. Juli 2026

Cannabisblüten, GKV und Telemedizin: Anbauvereinigungen fordern klare Abgrenzung

Cannabisblüten, GKV und Telemedizin: Anbauvereinigungen fordern klare Abgrenzung

Mehr als 100 genehmigte Anbauvereinigungen aus ganz Deutschland tragen bereits ein gemeinsames Schreiben zur klaren Abgrenzung zwischen seriöser medizinischer Versorgung, kommerzialisierter Telemedizin und nicht-kommerziellen Anbauvereinigungen mit. Weitere Anbauvereinigungen können sich weiterhin anschließen.

Unser Anliegen ist eigentlich nicht besonders kompliziert: Medizinisches Cannabis gehört in eine seriöse, ärztlich verantwortete und patientenorientierte Versorgung. Genusskonsum gehört in legale, kontrollierte und nicht-kommerzielle Strukturen. Genau dafür wurden Anbauvereinigungen geschaffen.

Cannabisblüten in der GKV: Patientenschutz oder politisches Ausweichmanöver?

Die politische Debatte um Cannabisblüten in der gesetzlichen Krankenversicherung zeigt derzeit sehr deutlich, wo die Schieflage liegt.

Patientinnen und Patienten in der GKV sollen künftig auf die Erstattung von Cannabisblüten verzichten. Gleichzeitig bleiben kommerzialisierte Selbstzahler-, Schnellverordnungs- und Plattformmodelle weitgehend ungebremst.

Anders gesagt: Dort, wo Krankenkassen prüfen, Ärztinnen und Ärzte Verantwortung tragen und Patientinnen und Patienten auf Versorgung angewiesen sind, soll gekürzt werden. Gerade im GKV-System unterliegen ärztliche Verordnungen zudem einer besonderen Wirtschaftlichkeitsprüfung und möglichen Regressrisiken. Wer dort Cannabisblüten verordnet, tut dies nicht in einem rechtsfreien Raum, sondern unter deutlich höherem Begründungs- und Verantwortungsdruck als viele Selbstzahlerangebote im Rahmen der Telemedizin.

Dass ausgerechnet dieser Bereich eingeschränkt werden soll, während kommerzialisierte Rezeptfabriken weiterlaufen, ist kaum erklärbar.

Dort, wo Cannabisblüten über Social-Media, Sortenauswahl, Grammpreis und Expressversand vermarktet werden, passiert erstaunlich wenig Konkretes.

Das ist nicht nur politisch widersprüchlich. Es ist kaum noch vermittelbar.

Aus Sicht der Anbauvereinigungen entsteht dadurch ein erhebliches Ungleichgewicht: Seriöse Patientinnen- und Patientenversorgung gerät unter Druck, während zugleich der Eindruck entsteht, Genusskonsum werde faktisch über medizinische Schnellverordnungen in den Arzneimittelmarkt verlagert.

Das schadet der Akzeptanz der Teillegalisierung, der Glaubwürdigkeit medizinischer Versorgung und den nicht-kommerziellen Anbauvereinigungen.

Problem erkannt. Lösung vertagt. Ausschuss beschäftigt?

Der CAD hat bereits Anfang Mai beim Gesundheitsausschuss nach dem Stand der Ausschussberatung zum Gesetzentwurf zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes gefragt. Die Antwort war bemerkenswert klar: Dem Ausschusssekretariat sei nicht bekannt, wann das Ausschussverfahren abgeschlossen werde. Seit der Anhörung im Januar 2026 habe der Gesetzentwurf nicht mehr auf der Tagesordnung des Gesundheitsausschusses gestanden.

Man muss sich das kurz auf der Zunge zergehen lassen: Seit Januar liegt ein Verfahren zu einem bekannten Problem auf dem Tisch. Währenddessen wachsen kommerzialisierte Plattformen,teils mit Sitz im Ausland weiter, Patientinnen und Patienten in der GKV sollen künftig auf die Erstattung von Cannabisblüten verzichten, und Anbauvereinigungen müssen sich weiterhin rechtfertigen, obwohl bei ihnen nahezu jeder Schritt gesetzlich geregelt und kontrolliert wird.

Mitte Juni hat der CAD erneut Fraktionen, Mitglieder des Gesundheitsausschusses, das Bundesgesundheitsministerium und den Sucht- und Drogenbeauftragten der Bundesregierung auf diese Problematik hingewiesen.

Die bisherigen Rückmeldungen aus dem parlamentarischen Raum zeigen: Das Problem ist angekommen. Aus der SPD wurde anerkannt, dass kommerzialisierte Schnellverordnungs- und Expressliefermodelle bei Cannabisblüten die Akzeptanz der Teillegalisierung beschädigen können.

Aus dem grünen Spektrum wurde insbesondere die Praxis rein formularbasierter Online-Verschreibungen kritisch gesehen.

Die Linksfraktion unterstützt die Stärkung nicht-kommerzieller, legaler Bezugswege und lehnt kommerzialisierte Schnellverordnungs- und Expressliefermodelle ebenfalls ab. Aus dem Umfeld des Sucht- und Drogenbeauftragten wurde auf die notwendige klare Trennung zwischen Genuss- und Medizinalcannabis verwiesen.

Ausgerechnet aus der CDU/CSU-Fraktion, die in Regierungsverantwortung steht und den politischen Kurs des Bundesgesundheitsministeriums mitträgt, liegt dem CAD bislang keine inhaltliche Rückmeldung vor.

Kurz gesagt: Alle sehen das Problem. Alle wissen, dass etwas schiefläuft. Nur konkrete Schritte bleiben bemerkenswert schwer auffindbar.

Dass einzelne Fraktionen den vorliegenden Gesetzentwurf ablehnen oder für unzureichend halten, mag fachlich begründbar sein. Einen schlechten Weg nicht gehen zu wollen, ist verständlich. Gar keinen Weg zu gehen, ist keine Lösung.

Seit Monaten liegt ein Entwurf zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes vor. Eine sichtbare erneute parlamentarische Befassung ist bislang nicht erkennbar. Während also über die perfekte Gesamtlösung sinniert wird, gewinnen kommerzialisierte Plattformmodelle weiter Zeit. Praktisch, jedenfalls für diejenigen, die an dieser Unschärfe verdienen.

Aus Sicht der Anbauvereinigungen ist das keine verantwortliche Gesundheitspolitik. Das schreit förmlich nach Arbeitsverweigerung.

Alles geregelt im Verein, alles offen bei Plattformen?

Der Kontrast ist kaum noch vermittelbar: Bei Anbauvereinigungen ist nahezu jeder Schritt geregelt, dokumentiert und kontrolliert. Mitgliedschaft, Identitätsprüfung, Mengenbegrenzung, Prävention, Abgabe, Sicherungskonzepte und behördliche Aufsicht sind gesetzlich eng vorgegeben.

Die Politik reguliert Anbauvereinigungen bis auf die letzte Fußnote, schaut bei kommerzialisierten Schnellverordnungen aber erstaunlich entspannt zu.

Bei manchen telemedizinischen Plattformen entsteht dagegen der Eindruck, dass schneller geklärt ist, welche Sorte bestellt wird, als ob der Patient überhaupt noch einen Puls hat.

Besonders absurd wird diese Schieflage mit Blick auf die Innenministerkonferenz: Während kommerzialisierte Plattformmodelle weiter wachsen, wurde dort bzw. in der hessischen Vorlage sogar ein Genehmigungsstopp für Anbauvereinigungen ins Spiel gebracht. Ausgerechnet die Strukturen, die gesetzlich kontrolliert, nicht-kommerziell und überprüfbar arbeiten, sollen also gebremst werden, während die Grauzonen der kommerzialisierten Selbstzahler- und Schnellverordnungsmodelle weiter bestehen.

Man muss politische Prioritäten nicht verstehen, um ihre Wirkung zu sehen.

Mehr als 100 Anbauvereinigungen: Das ist kein Randthema

Das politische Gewicht dieses Bündnisses ist erheblich: Jede Anbauvereinigung kann nach dem Konsumcannabisgesetz bis zu 500 volljährige Mitglieder aufnehmen. Bereits 100 genehmigte Anbauvereinigungen können damit rechnerisch bis zu 50.000 erwachsene Menschen erreichen.

Das sind keine abstrakten Vereinsstrukturen, sondern Menschen, die sich bewusst für eine legale, kontrollierte und nicht-kommerzielle Bezugsform entschieden haben. Viele von ihnen sind wahlberechtigt und werden sehr genau hinschauen, welche Parteien glaubwürdige, faire und widerspruchsfreie Cannabispolitik machen und welche nur so lange von kontrollierter Abgabe sprechen, bis es konkret wird.

Wer diese Strukturen politisch weiter ignoriert, ignoriert nicht nur Vereine, sondern erwachsene Bürgerinnen und Bürger, die sehr genau sehen, ob Politik ihre eigenen Versprechen ernst nimmt.

Unsere Forderungen

Mit dem gemeinsamen Schreiben fordern die unterstützenden Anbauvereinigungen unter anderem:

  • eine klare Abgrenzung zwischen medizinischer Versorgung und Genusskonsum,
  • eine wirksame Begrenzung rein formularbasierter Schnellverordnungen von Cannabisblüten,
  • ein Ende aggressiver Preis-, Sorten- und Plattformwerbung für verschreibungspflichtiges Medizinalcannabis,
  • den Schutz seriöser Telemedizin, Apothekenversorgung und schwer kranker Patientinnen und Patienten,
  • eine verhältnismäßige und praxistaugliche Verwaltungspraxis gegenüber Anbauvereinigungen,
  • die politische Stärkung nicht-kommerzieller Anbauvereinigungen als kontrollierte legale Bezugsform.

Weitere Anbauvereinigungen können mitzeichnen

Das gemeinsame Schreiben wird fortlaufend weitergetragen. Jede weitere genehmigte Anbauvereinigung stärkt das politische Gewicht dieser Forderung.

Anbauvereinigungen können das Schreiben hier unterstützen:

Eintragen

Das aktuelle Bündnisschreiben steht unten zum Download zur Verfügung.

Wer Patientenschutz, Akzeptanz der Teillegalisierung und kontrollierte legale Bezugsformen ernst nimmt, muss handeln.

Nicht irgendwann. Jetzt.